Kundenberater Service Energie (m/w/d)
020-EPOS European Point of Service GmbH Dienstleistungs-Call-Center
Die 020-EPOS GmbH zeichnet sich durch einen tollen Zusammenhalt unter Kollegen und einer familiären Atmosphäre aus. Wir möchten unser Team erweitern und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt neue engagierte und energiegeladene Kollegen-/innen für unsere Bestandskundentelefonie.
Kundenberater (m/w/d) - Energie Sachbearbeitung/Inbound Service im Team der 020-EPOS GmbH in Essen
Das erwartet Dich bei uns:
- Du startest sofort in das unbefristete Arbeitsverhältnis
- Startprämie in Höhe von 500€
- Teil-/Vollzeit ab 20 Std./Woche
- Deine Arbeitsgeräte wie PC und Headset bekommst Du von uns gestellt
- Zwei Wochen bezahlte Präsenz-Schulungen, auch in Teilzeit möglich
- weiterführendes Coaching im Job – zum großen Teil alles online und auch für Quereinsteiger geeignet
- Wir bedienen keine 24/7h Hotline Schichtdienst in der Kernarbeitszeit zwischen Mo.-Fr. von 7:00 Uhr – 20:00 Uhr
- Entwicklungspotenzial und Karriereoptionen/ Betriebliche Weiterbildung
- Kostenlose Verteilung der FFP2 Masken an alle Mitarbeiter
- Attraktive Mitarbeiteraktionen und vieles mehr…
Für diesen Job mitbringen solltest du:
- Kenntnisse im Umgang mit dem PC und MS Office
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Freundliche, souveräne und kompetente Ausstrahlung
- Spaß am professionellen Kommunizieren und Telefonieren mit Kunden
- Hohe Einsatzbereitschaft
- Problemlösungskompetenz und Entscheidungsfreudigkeit
- Interesse an Themenfelder der Energieberatung
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich jetzt:
Ansprechpartner: Frau Spill WhatsApp Essen : 0173 7954259
Starte im Team der 020-EPOS GmbH Essen
Die 020-EPOS ist eine eingetragene Marke. Diese Wort- und Bildmarke ist rechtlich geschützt und Eigentum des Markeninhabers. Jede unbefugte Verwendung, Vervielfältigung oder Nachahmung dieser Marke ist strengstens untersagt und wird verfolgt. Diese Rechtsverletzungen können zu straf- und zivilrechtlichen Schritten führen, einschließlich Schadensersatzansprüchen. Der Markeninhaber behält sich das Recht vor, alle ihm zustehenden gesetzlichen Mittel zu nutzen, um die Interessen der Marke zu schützen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.